Keine Bundesförderung mehr für die Sanierung von Bädern und Sportstätten – Folge der Verfassungsklage der Union

Die Bundestagsabgeordnete Dr. Manuela Rottmann informiert darüber, dass vom Ausgabenstopp in Folge der Verfassungsklage der Union gegen den Bundesnachtragshaushalt 2021 auch etliche erfolgreiche Programme betroffen sind, die von den Städten und Gemeinden im Wahlkreis genutzt wurden.

„Besonders schmerzhaft ist der durch das Urteil erzwungene Stopp des Programms zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Angesichts der gerade bei uns im Wahlkreis akuten Schwimmbadkrise war es mir ein besonderes Anliegen, dass die Bundesmittel für dieses sehr stark nachgefragte Förderprogramm in den letzten Jahren deutlich erhöhen konnten“, so Rottmann. Eigentlich sei der Freistaat Bayern für die finanzielle Ausstattung der Kommunen zum Erhalt dieser wichtigen Infrastruktur zuständig. Aber die geringen Landesmittel für Schwimmbadsanierungen flössen in Bayern noch nicht einmal vollständig ab, weil die Fördervoraussetzungen viel aufwändiger als beim Bundesprogramm seien. Aus dem Bundesprogramm konnte etwa die Sanierung des Freibads Mellrichstadt bezuschusst werden. „Wo wie dort der Förderbescheid bereits bis zum 15.11. zugegangen ist, bleibt es bei der Bundesförderung“, gibt Rottmann Entwarnung für das Mellrichstädter Freibad.

Neue Förderzusagen werde es 2023 jedoch nicht mehr geben. „Das Sanierungsprogramm speist sich aus dem Klimaschutz- und Transformationsfonds (KTF), der auf die Klage der Union hin vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde. So wird eine Förderung eines Schwimmbadneubaus in Bad Brückenau durch den Bund nicht mehr gefördert werden können“, macht die Abgeordnete die Folgen der Klage der Union deutlich.

„Das ist eine sehr schlechte Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger in unserer Region, denn vom Schulkind bis zu den Seniorinnen und Senioren sind alle auf erreichbare Schwimmflächen angewiesen. Im Landkreis Bad Kissingen steht heute schon nur noch ein einziges öffentliches Hallenbad zur Verfügung. Im Landkreis Rhön-Grabfeld ist weiterer Sanierungsbedarf absehbar. Im Landkreis Haßberge werden nach der Schließung des Schwimmbades in Zeil am Main dringend sanierte Schwimmstätten gebraucht. Es kommt jetzt darauf an, dass der Freistaat Bayern endlich seiner Verantwortung für die Schwimmflächen nachkommt, sein Programm deutlich aufstockt und auf für die Kommunen unüberwindliche Förderhindernisse wie die Pflicht zur Vorfinanzierung verzichtet“, fordert die Abgeordnete.

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beendet auch andere Bundesprogramme, die dringend nötig sind. So ist auch das neue Förderprogramm für natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten erst einmal auf Eis gelegt. Daraus hätten zum Beispiel kommunale Maßnahmen zu Wasserrückhalt in der Landschaft finanziert werden können. Hier lagen sehr gute Anträge aus unterfränkischen Gemeinden vor. Denn gerade bei uns sind Starkregenvorsorge und der Kampf gegen die Trockenheit eine drängende Aufgabe. Die Union sollte sich auch im Bund ihrer Mitverantwortung für die Zukunft unserer Städte und Gemeinden stellen und konstruktiv an Lösungen mitarbeiten, um solche dringend notwendigen Programme wieder zu ermöglichen. Haushaltsblockaden, wie sie in den Vereinigten Staaten seit Jahren gang und gäbe sind, können wir uns in Deutschland nicht leisten.“