Informationen zum Bundeshaushalt 2024: Auswirkungen auf den ländlichen Raum

Die Regierungskoalition hat bereits zahlreiche Entscheidungen getroffen, um die Gestaltungsmöglichkeiten für Städte und Gemeinden im ländlichen Raum zu verbessern. Dazu gehört etwa eine bessere Beteiligung der Standortkommunen an der Wertschöpfung aus Erneuerbaren Energien. Damit stärken wir die finanziellen Spielräume ländlicher Gemeinden auf Dauer und unabhängig von staatlichen Fördermitteln. Förderprogramme werden stetig vereinfacht. Das Regionalbudget wurde verlängert. Bei vielen Förderprogrammen des Bundes wurde der Eigenanteil deutlich abgesenkt, für finanzschwache Kommunen wird darauf oft verzichtet. Dies gilt zum Beispiel für die Förderung der kommunalen Wärmeplanung in diesem Jahr. Mit dem neuen Kulturförderprogramm Aller.Land werden bisher auf mehrere Ministerien verteilte Mittel, die bisher für einzelne Projekte immer wieder neu beantragt werden mussten, zusammengefasst zu einem Förderprogramm mit Perspektive und großen Freiräumen für die teilnehmenden ländlichen Regionen. Die äußerst erfolgreichen Programme für den Radwegebau und für Fahrradparkhäuser laufen weiter. Mit dem „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ stehen in den kommenden Jahren vier Milliarden Euro bereit, die zum größten Teil in ländliche Räume fließen. Die Förderrichtlinie für Kommunen in ländlichen Räumen ist bereits veröffentlicht und umfasst unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche. Alleine für diese Förderrichtline stehen bis Ende 2028 100 Mill. Euro zur Verfügung. Weitere Förderrichtlinien wenden sich an Landwirt*innen, Waldbesitzer*innen, Länder und Vereine.

Die Förderung des ländlichen Raums bildet sich also an vielen anderen Stellen im Bundeshaushalt jenseits der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz ab. Die Verhandlungen um den Haushaltsentwurf fanden unter schwierigen Voraussetzungen statt. In den vergangenen Jahren musste der Bund erhebliche Mittel für Hilfsprogramme zur Bewältigung der Corona-Pandemie und der Energiekrise in Folge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine aufwenden. Die wirtschaftliche Lage ist angespannt: Wir befinden uns wirtschaftlich in einer Rezession und der russische Angriffskrieg hat weiterhin massive Folgen für unsere Gesellschaft und die internationale Gemeinschaft. Gleichzeitig stehen wir vor großen notwendigen Investitionen in die Zukunft, etwa im Bereich der sauberen Mobilität und auch der Energie- und Wärmewende. Daher sind Einsparungen in allen Ministerien nötig – auch im Einzelplan des Bundeministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Der aus meiner Sicht vermeidbare Verlust erheblicher Mittel in dreistelliger Millionenhöhe für die gescheiterte Autobahnmaut ist vor diesem Hintergrund besonders ärgerlich.

Da rund 80 Prozent der Mittel im Etat des BMEL verpflichtend gebunden sind, zum Beispiel für die landwirtschaftliche Sozialversicherung, bleiben für Kürzungen nur andere Ausgabeposten. Die GAK ist dabei der größte disponible Posten im Haushalt des BMEL, sodass die außerdem notwendigen Einsparungen überwiegend nur in der GAK vorgenommen werden konnten. Insgesamt wurden die Mittel aus dem Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ in der Vergangenheit nie vollständig durch die Bundesländer abgerufen. Der Freistaat Bayern stellt hier eine Ausnahme dar. Viele andere Bundesländer konnten aufgrund der Vorrangigkeit der Finanzierung der allgemeinen GAK-Pläne auf den Sonderrahmenplan nur teilweise oder gar nicht zurückgreifen. Unser Ziel ist es, dass alle ländlichen Regionen im Bund die Chance auf Fördermittel für die ländliche Entwicklung haben.

Deshalb wurde die Maßnahmen des Sonderrahmenplans Ländliche Entwicklung nicht aus der Förderkulisse der GAK gestrichen, sondern sie wurden in den Allgemeinen Rahmenplan der GAK überführt. Damit haben die Bundesländer das – angesichts des knappen GAK-Haushalts –  maximale Maß an Spielräumen für notwendig gewordene Priorisierungen und damit für eine bessere Ausschöpfung der vorhandenen Mittel. Hier liegt es nun in der Hand der Länder, dass die vorhandenen Mittel anders als in den vergangenen Jahren besser abfließen.

Die Länder haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Durchführung der GAK damit auch mehr Planungsfreiheit, um die Mittel des Allgemeinen Rahmenplans entsprechend des thematischen Bedarfs einzusetzen, auch für die ländliche Entwicklung. Der Freistaat kann hier einen Schwerpunkt setzen. Auch das erfolgreiche und von uns verlängerte Regionalbudget kann damit fortgeführt werden.