Rottmann kritisiert Ablehnung der Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesrat
Nüdlingen, Unsleben, Fuchsstadt, Burgpreppach, Gochsheim, Bad Königshofen, Königsberg, Arnstein, Gemünden, Rimpar, Hofheim, Zeil am Main, Wonfurt, Werneck – das sind nur einige von vielen Kommunen in Unterfranken, die die Forderungen des Bündnis „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ unterstützen. Ziel des Bündnisses ist es, den Städten und Gemeinden mehr Entscheidungsspielraum im Straßenverkehrsgesetz einzuräumen (eine Übersicht über die Forderungen und die Städte und Gemeinden, die diese unterstützen, findet sich hier: http://lebenswerte-staedte.de/de/staedte-und-gemeinden-der-initiative.html).
Weniger Lärm, mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität in unseren Dörfern und Städten, sichere Wege und mehr Platz für Kinder, ältere Fußgänger und Menschen mit Behinderung – diese Ziele scheitern heute oft am geltenden Straßenverkehrsgesetz. Denn dort werden dem Ziel der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs alle anderen Ziele untergeordnet. In der Regel muss es erst Unfälle geben, bevor die Regelgeschwindigkeit abgesenkt werden darf. Auch die Einrichtung von Zebrastreifen, von Busspuren oder Fahrradstreifen wird den Kommunen oft mit Verweis auf den Vorrang des Durchgangsverkehrs verwehrt.
Der Bundestag hat deshalb eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, die den Kommunen mehr Entscheidungsmöglichkeiten bei der Gestaltung des Verkehrs vor Ort einräumen sollte. Denn die Gemeinde- und Stadträte vor Ort wissen am besten, wo es Veränderungen braucht, um die Lebensqualität für alle zu verbessern.
Nachdem der Verkehrsausschuss des Bundesrats mehrheitlich sogar noch weitergehende Reformen mit noch mehr Spielraum für die Kommunen gefordert hatte, hat der Bundesrat insgesamt auf Betreiben der unionsgeführten Bundesländer, allen voran Bayern, das neue, kommunenfreundliche Straßenverkehrsgesetz am vergangenen Freitag überraschend abgelehnt.
Dazu erklärt Dr. Manuela Rottmann, Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Bad Kissingen für Bündnis 90/Die Grünen: „Dass Bayern seinen Städten und Gemeinden eigene Entscheidungsspielräume in Verkehrsfragen verwehrt, ist eine große Enttäuschung. Mit dem neuen Straßenverkehrsgesetz hätten die Kommunen der Verödung der vom Durchgangsverkehr überlasteten Ortskerne etwas entgegensetzen können. Bayern schlägt ihnen diese Möglichkeit aus der Hand. Ein sachlicher Grund für dieses überraschende Veto ist für mich nicht erkennbar. Offenbar will die Union den Bundesrat nur noch als parteipolitisches Blockadeinstrument missbrauchen. Auf der Strecke bleiben dabei Seniorinnen, Kinder und vor allem die lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner der kleinen Landkommunen.“
Nüdlingen im Landkreis Bad Kissingen stehe als ein Beispiel von vielen für das Problem. Der Dorfkern wird täglich von über 10.000 Fahrzeugen durchfahren. Die Aufenthaltsqualität und Sicherheit für Fußgänger, insbesondere Kinder und Senioren, sei aufgrund des steten Fahrzeugstroms schlecht, der Lärm belaste die Anwohner der Kissinger Straße erheblich, so die Abgeordnete. „Nach der mehrheitlichen Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger gegen eine Umgehungsstraße hat Nüdlingen darauf gehofft, die Belastung durch verkehrssteuernde Maßnahmen senken zu können. Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass man den Kommunen diese Möglichkeit weiter verwehrt,“ so Rottmann.