Die Hammelburger Bundestagsabgeordnete macht auf ein aktuelles Eckpunktepapier mit dem Titel „Ausbau der Photovoltaik auf Freiflächen im Einklang mit landwirtschaftlicher Nutzung und Naturschutz“ aufmerksam, das das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft gemeinsam mit dem Wirtschafts- und Klimaschutzministerium sowie dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz veröffentlichte. Diese Verständigung zwischen den Häusern wird einfließen in die gesetzlichen Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Beim Ausbau der Photovoltaik werde endlich der Grundsatz umgesetzt: Zuerst die Dächer. Mit einer Solarpflicht für Gebäude stelle der Bund sicher, dass die großen Potenziale im Siedlungsbereich für die Energiewende besser genutzt werden. Und weiter: Innerhalb der Freiflächen seien – wie bislang – vorrangig versiegelte oder vorbelastete Flächen zu nutzen wie industrielle und militärische Konversionsflächen sowie Seitenrandstreifen an Autobahnen und Schienenwegen.
Aus Sicht der Landwirtschaft sei es wichtig, dass bei der Planung von Freiflächen-PV-Anlagen mehr Rücksicht als bisher auf die landwirtschaftliche Nutzung genommen werde. Mit der Förderung einer kommunalen Angebotsplanung schaffe der Bund eine Alternative zur bisherigen vorwiegend investorengetriebenen Planung. Landkreise können so die geeignetsten Flächen für Freiflächen-PV-Anlagen ausweisen, diese auf bereits gestörte Flächen konzentrieren und wertvolle Böden für die weitere landwirtschaftliche Nutzung sichern. Das Prinzip der Doppelnutzung für Landwirtschaft und Energiegewinnung müsse der Normalfall werden. Die gemeinsame Nutzung der Fläche für Landwirtschaft und PV-Stromerzeugung soll zukünftig auf allen Ackerflächen grundsätzlich möglich sein. „Agri-Photovoltaik ermöglicht es unseren Landwirtinnen und Landwirten, einen Beitrag zur Versorgung mit erneuerbaren Energien zu leisten, gleichzeitig landwirtschaftliche Nutzflächen dennoch weiter bewirtschaften zu können“, so Rottmann.
Darüber hinaus werden die Kommunen an den wirtschaftlichen Erträgen der PV-Stromerzeugung beteiligt und gewinnen so finanzielle Spielräume für eigene Entwicklungsvorhaben. Ihnen wird ermöglicht, bei allen Freiflächen-PV-Anlagen naturschutzfachliche Kriterien vorzuschreiben. „Die Energiewende im Einklang mit den Belangen der Landwirtschaft, der Bevölkerung und der Natur – bei dieser Aufgabe sind wir einen großen Schritt weiter gekommen.“